Natur&Umwelt bei der Sektion Böblingen


Der Deutsche Alpenverein gehört zu den größten Naturschutzverbänden und setzt sich qualifiziert und mit Nachdruck für die Belange des Natur- und Umweltschutzes ein. Er beteiligt sich an umweltrechtlichen Verfahren, wenn Schutz und Pflege von Natur und Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt der Alpen sowie die Ausübung des Bergsports betroffen sind.

Ein mit den Alpenvereinen in Österreich (OeAV) und Südtirol (AVS) erarbeitetes Grundsatzprogramm steht für ein maßvolles und umsichtiges Nützen sowie ein vorausschauendes Schützen des Alpenraumes. Eine strikte Forderung der Alpenvereine ist die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Alpenkonvention um Naturzerstörungen zu verhindern und Umweltbelastungen zu vermindern.

Nicht nur in den Alpen will der DAV seiner Verantwortung als Naturschutzverband gerecht werden, sondern auch in den Gegenden, in denen die Hauptaktivitäten des Alpenvereins, Wandern, Bergsport und Klettern, ausgeübt werden. So zum Beispiel auch in Baden Württemberg, wo sich der DAV Landesverband, ein Zusammenschluss der Sektionen des Landes, aktiv in die Diskussionen um den Naturpark Schwarzwald eingebracht hat und unterstützt das Projekt mit einem Sitz im Beirat hat.

Wie wirkt die Sektion dabei mit?

 Unter dem Motto "Natur- und Umweltschutz beginnt bei uns bereits vor der Haustür" beteiligt sich die Sektion mit ihren Aktivitäten an der Zielsetzung des DAV.

Wir beteiligen uns an Landschaftspflegetagen in der näheren Umgebung.
Wir helfen mit bei Wiederaufforstungen.
Wir wecken das Bewusstsein, Natur- und Umweltverträglich den Berg- und Wandersport auszuüben.
Wir bringen bei unseren Naturkundlichen Touren den Teilnehmern Natur und Tierwelt näher.


Naturverträglicher Bergsport

Der Bergsport erfreut sich immer grösserer Beliebtheit. Je mehr Menschen jedoch den Reiz der Natur beim Wandern und Bergsteigen erleben wollen, desto mehr muss die Natur verkraften. Um es ihr hierbei nicht zu schwer zu machen, beherzigen die Mitglieder des Alpenvereins und hoffentlich auch die "Noch-Nichtmitglieder" einige Regeln:

Wir vermeiden Abkürzungen! Kein durch Abkürzungen erreichter Zeitgewinn kann den Schaden einer zerstörten Grasnarbe und der daraus entstehenden Erosion und Bodenzerstörung wieder gut machen.

Wir bleiben auf dem Weg! Die Umgebung abseits der gekennzeichneten Wege, zumindest bis zur Baumgrenze, ist den Tieren vorbehalten, die ihren Lebensraum ungestört bewohnen wollen. Dies gilt besonders in den Herbst- und Wintermonaten, wenn die Nahrungssuche für die Tiere schwieriger  wird.

Wir nehmen unseren Müll wieder mit ins Tal! Ein schwerer Rucksack mit vollen Getränkedosen im Aufstieg ist im Abstieg mit leeren Dosen leicht wie eine Feder. Es gibt also keinen Grund, die leeren Dosen irgendwo unter einem Stein zu hinterlassen. Auch die Plastikverpackung einer Keksschachtel kompostiert nicht, sondern kann leicht im Magen eines Tieres landen, das dann elendiglich verenden muss.

Wir achten Blumen und Pflanzen! Das Foto einer wunderschönen Orchidee am Wegesrand ist eine Erinnerung für die Ewigkeit, ein gepflückter Blumenstrauss hält oft nicht mal bis ins Tal.

Wir erreichen unsere Hüttenziele auf Schusters Rappen! Die Wirtschaftswege sind den Hüttenwirten vorbehalten und nicht dafür gedacht, mit dem eigenen PKW oder Taxi zur Hütte zu gelangen.

Wir fahren in unser Zielgebiet nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, oder in Fahrgemeinschaften!  Der Umwelt zur Liebe verzichten wir darauf, uns einzeln mit dem PKW auf den Weg in das Zielgebiet unserer Tour zu begeben.

Naturpark Schwarzwald

und was hat der Alpenverein damit zu tun?

Der Landtag von Baden-Württemberg hatte das Gesetz zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald am 28. November 2013 beschlossen. Das Gesetz trat dann zum 1. Januar 2014 in Kraft. Damit hat Baden Württemberg seinen ersten Nationalpark. 

Vorrangiges Ziel des Nationalparks ist das Motto "Natur Natur sein lassen". Einzelne Ökosysteme, die wertvoller Lebensraum für viele Arten sind, aber ohne Pflege nicht bestehen könnten - wie die Grinden - werden geschützt. Der Nationalpark ist aber nicht nur für Tiere und Pflanzen, sondern auch für den Menschen da: Besucherinnen und Besucher können hier die wilden Schönheiten des Schwarzwalds mit allen Sinnen genießen und sich von der Hektik des Alltags erholen.

Der DAV-Landesverband BW ist mit seinem Vertreter in den Gremien des Naturparks vertreten und vertritt die Interessen des DAV in den Bereichen Naturschutz, Wandern und Bergsport. 

 Offizielle Seite des Naturparks  


Das Grundsatzprogramm enthält die Leitlinien des Deutschen Alpenvereins zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums sowie zum umweltgerechten Bergsport.

Die Positionen des DAV zum Erhalt der alpinen Natur- und Kulturlandschaft sowie für eine Entwicklung im Einklang von Ökologie, Ökonomie und sozialen Fragen sind in dem für den DAV verbindlichen Grundsatzprogramm niedergeschrieben. Mit dem Grundsatzprogramm will der DAV jedoch nicht nur auf die Entwicklungsräume von Politik und Verwaltung aufmerksam machen. Vielmehr hat der DAV damit Richtlinien für seine eigenen Aktivitäten niedergeschrieben. 


Die Alpenkonvention ist ein internationaler Staatsvertrag, der eine nachhaltige Entwicklung des Alpenraums sicherstellen soll. Die Konvention hat zum Ziel, sämtliche Anforderungen (Ökologie, Ökonomie und soziale Fragen) an den von elf Millionen Menschen bewohnten und in Teilbereichen sehr intensiv genutzten Alpenraum in Einklang zu bringen und diesen langfristig und nachhaltig zu entwickeln. Der Grundstein der Konvention wurde in der  1. Alpenkonferenz der Umweltminister unter der Regie des damaligen deutschen Umweltministers Klaus Töpfer gelegt. Sie wurde dann am 7. November 1991 in Salzburg (A) unterzeichnet und trat am 6. März 1995 in Kraft. 

Nähere Informationen über die Rahmenkonvention und die verschiedenen Protokolle finden Sie unter Alpenkonvention beim DAV. 

"Der Streit um die Skischaukel am Riedberger Horn hat vorerst ein Ende."

 

Ministerpräsident Söder verkündete am 6. April auf einer Pressekonferenz das vorläufige Aus für die ursprünglichen Erschließungspläne im Allgäu. Laut Ministerpräsident Söder waren auch die kritische, bayernweite Aufmerksamkeit sowie befürchtete Imageverluste für die Region mit ausschlaggebend für die Entscheidung. Allerdings ist die Erschließung nur für 10 Jahre ausgesetzt und die Alpenplanänderung nicht zurück genommen worden.

 

Von Beginn an hat sich der DAV gegen die Änderung des Alpenplanes und die Erschließung am Riedberger Horn ausgesprochen Die erzeugte mediale Aufmerksamkeit, die hohen Reichweiten, die virale Ausbreitung der Kampagne sowie das verzweigte Netzwerk sorgten für einen Erfolg, der wohl auch zur Entscheidung beigetragen hat und den DAV darin bestärkt, sich weiter für den Schutz der Alpen zu engagieren.


Die Naturschutzverbände werden Ministerpräsident Söder jedoch beim Wort nehmen und darauf drängen, dass auch künftig „Ruhe und Frieden am Riedberger Horn“ herrschen und keine Eventisierung stattfindet. Ferner reichen BN und LBV mit Unterstützung der CIBRA Deutschland, in der neben BN, LBV und DAV acht weitere Naturschutzverbände organisiert sind eine Normenkontrollklage ein.

 

Dietrich Heller Naturschutzreferent

 

Quelle: Auszüge aus DAV Stellungnahme