PRESSEMITTEILUNG VOM 30.07.2025

Im jahrelangen Streit um die Badener Wand am Battert in Baden-Württemberg herrscht nun Klarheit: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigt die Einwände des Deutschen Alpenvereins gegen die ganzjährige Vollsperrung. Der geringe Bruterfolg des Wanderfalken an der Badener Wand beruht nicht allein auf menschlichen Störungen, sondern wird auch durch andere Faktoren beeinflusst.


„Wir sind extrem erleichtert, dass dieser kräftezehrende Streit ein glimpfliches Ende gefunden hat. Unser – zu großen Teilen ehrenamtliches – Engagement macht sich bezahlt, denn das Urteil bestätigt die Bemühungen des DAV für einen naturverträglichen Klettersport“, zeigt sich DAV-Vizepräsident Wolfgang Arnoldt nach der Verhandlung erfreut. Das vom baden-württembergischen Landesverband beauftragte vogelkundliche Gutachten bestätigt den Verdacht, den der DAV schon zu Beginn des Streits äußerte: Der geringe Bruterfolg beruht nicht allein auf menschlichen Störungen, sondern wird auch durch zahlreiche andere Faktoren beeinflusst – so auch durch den am Battert nachgewiesenen Uhu, einen natürlichen Feind des Wanderfalken. „Jetzt können wir auch an der Badener Wand zu sinnvollen Maßnahmen für den Schutz von Felsbrütern zurückkehren und gleichzeitig dieses traditionsreiche Klettergebiet erhalten“, erklärt die stv. Vorsitzende des DAV-Landesverbands Baden-Württemberg, Michelle Müssig.


Klettern und Naturschutz – seit Jahrzehnten Hand in Hand


Seit mehr als 30 Jahren stellt der DAV mit lokalen Kletterkonzeptionen in ganz Deutschland die Vereinbarkeit von sportlicher Nutzung und Naturschutz sicher. Kern der Konzeptionen sind gemeinsam mit Naturschutz, Behörden und der Klettercommunity erarbeitete Zonierungen, die zum Beispiel an Brutfelsen auch zeitlich befristete Sperrungen vorsehen. Brutfelsen werden je nach Region bereits ab Januar/Februar zur Balzzeit gesperrt und – je nach Bruterfolg – erst
nach dem Ausfliegen der Jungvögel Ende Juni/Juli wieder für die sportliche Nutzung freigegeben.
„Diese zeitlich befristeten Sperrungen funktionieren seit Jahrzehnten in vielen Gebieten Deutschlands einwandfrei“, erklärt Marc Stannartz, beim DAV verantwortlich für die Kletterkonzeptionen. „Sie sind in der Community bekannt und akzeptiert – und sie wirken.“ Das bestätigt unter vielen anderen auch das Beispiel am Gelben Fels, einem weiteren Klettergebiet in Baden-Württemberg: Dort sind in den vergangenen beiden Jahren dank der erfolgreichen befristeten Sperrungen drei (2025) bzw. vier (2024) Jungvögel ausgeflogen


Naturschutz an der Badener Wand


Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte im November 2022 eine ganzjährige Sperrung des Kletterfelsens verhängt und zusätzlich die Haken an der Badener Wand sowie touristische Infrastruktur entfernt. Darauf folgte ein langer Streit zwischen dem Regierungspräsidium auf der einen Seite und dem DAV sowie der Initiative „100 % Battert“ auf der anderen Seite über die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit dieser Maßnahme. Neben dem Verlust eines traditionsreichen Kletterfelsens befürchtete der DAV auch in anderen Gebieten unverhältnismäßige und fachlich nicht begründete Nutzungseinschränkungen. Entsprechend erfreut zeigt sich die Klagepartei über den Ausgang der Verhandlung: „Das Urteil ist nun auch eine rechtliche Bestätigung, dass unsere Kletterkonzeptionen wirken, dass wir es schaffen, Naturschutz und Sport zusammenzubringen“, so Stannartz.
Zeit für einen Neuanfang Die Entscheidung des Gerichts ist für den DAV-Landesverband Baden-Württemberg ein Ansporn, auch weiterhin Naturschutz und Klettersport am Battert in Einklang zu bringen. Die gewohnt konstruktive Zusammenarbeit mit allen Akteuren im „Runden Tisch Battert“ soll zeitnah wieder aufgenommen werden, um zukünftige Regelungen an der Badener Wand gemeinsam zu erarbeiten.