Geplanter Start der Kappung der Gäubahn ist im Frühjahr/Mitte 2026. Die Bahnverbindung von Süden wird in Stuttgart-Vaihingen unterbrochen. Alle Bahnreisende müssen dort zukünftig umsteigen und die Reststrecke zum Stuttgarter Hauptbahnhof per S-Bahn zurücklegen. Geplant ist dies für sechs Jahre bis der Pfaffensteigtunnel, der später den Bahnverkehr  von Süden kommend über den Flughafen zum Hauptbahnhof leiten soll, fertiggestellt ist. Aktuell unsicher sind einerseits die Finanzierung des Baus (Stand August 2025 ist nur die Planungsfinanzierung vollständig gesichert) sowie andererseits die Einhaltung des Zeitplans. Verzögerungen im Bau sind bei der Kalkulation der Teilstreckenunterbrechung nicht einkalkuliert.

Die Unterbrechung am Bahnhof Stuttgart-Vaihingen würde alle Bewohner des Landkreises Böblingen betreffen. Die DAV-Sektion Böblingen sieht darin einen Verlust von Komfort und Zeit für die Pendler. Dadurch besteht das Risiko, dass einige von ihnen wieder auf das Auto umsteigen, was eine Erhöhung des CO²-Ausstoßes mit sich bringt. Bei Störungen im S-Bahn-Stammstreckentunnel gäbe es keine Alternative mehr, da die bisherige Ausweichstrecke - eben die Gäubahn - wegfällt. Weiter bedeutet für Mobilitätseingeschränkte jedes Umsteigen eine zusätzliche Herausforderung. Der Landesnaturschutzverband, in dem der Landesverband Baden-Württemberg des DAV e.V. und damit die Sektion mittelbar Mitglied ist, und die Deutsche Umwelthilfe haben gegen die Unterbrechung geklagt, sind aber in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Beide Organisationen werden nun mit unterschiedlichen Schwerpunkten getrennt in die nächste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, gehen.

Das Verwaltungsgericht sieht die Unterbrechung als  Teil von Stuttgart 21. Daraus folgt, die Umweltverbände können die Unterbrechung auch durch eine Klage wahrscheinlich kaum noch verhindern, da das Gesamtprojekt bereits gebilligt wurde. Das Einzige,  das erreicht werden kann, ist die Fertigstellung des Teilprojektes  zu verzögern und/oder die Auflagen dafür und damit verbunden die Kosten zu erhöhen. Insbesondere beim Pfaffensteigtunnel haben sie hierbei hohe Einspruchsmöglichkeiten z. B. wenn gefährdete Tierarten dadurch betroffen sein sollten. Eine  Verhinderung des Tunnelbaus ist allerdings unwahrscheinlich. Eine Verzögerung und die Erhöhung von Umweltauflagen und der damit zusammenhängenden Kosten ist bei einer Klage dagegen höchst wahrscheinlich. Dies würde jedoch die Zeit verlängern, in welcher die Unterbrechung der Zugverbindung in Stuttgart-Vaihingen bestehen würde und damit das Problem eher verschärfen. 

Ob damit das Ziel Unannehmlichkeiten der Bürger des Landkreises Böblingen, das zusätzliche Umsteigen und die damit zusammenhängenden Folgen für die Pendler nach Stuttgart, zu vermeiden vermehrt oder verringert wird, muss jeder Einzelne für sich entscheiden.

Die Klage beider Verbände kann über die Spendenplattform „Betterplace“ mit folgendem Link unterstützt  werden: www.betterplace.org/de/projects/135060-gemeinsam-fuer-den-erhalt-der-gaeubahn-keine-kappung-in-stuttgart-vaihingen.

Weitere Infos hierzu:

https://www.stuttgart.de/leben/stadtentwicklung/bahnprojekt-stuttgart-ulm/gaeubahn-anbindung/